Benachrichtigung über EET-Informationen

Dvorak Residence und Bohemian Bistro

Informationspflicht des Steuerpflichtigen

   (1) Ein Steuerpflichtiger ist verpflichtet, an dem Ort, an dem die registrierten Verkäufe routinemäßig ausgeführt werden, eine Information zu erhalten, die ausreichend sichtbar und lesbar ist, sofern die Art der Angelegenheit dies nicht ausschließt. Der Steuerpflichtige ist verpflichtet, den Hinweis auf der Website zu platzieren, auf der die Waren oder Dienstleistungen angeboten werden.

(2) Der Inhalt der Informationsmitteilung ist

a) der Text im Wortlaut "Nach dem Gesetz über die Registrierung von Verkäufen ist der Verkäufer verpflichtet, dem Käufer eine Quittung auszustellen. Gleichzeitig ist er verpflichtet, die erhaltenen Verkäufe beim Steuerverwalter online zu registrieren; im Falle eines technischen Ausfalls innerhalb von 48 Stunden." im normalen Modus

oder

b) Text im Wortlaut "Nach dem Gesetz über die Registrierung von Verkäufen ist der Verkäufer verpflichtet, dem Käufer eine Quittung auszustellen. Der Empfänger von Einnahmen erfasst Verkäufe in einem vereinfachten System, dh er ist verpflichtet, die erhaltenen Verkäufe innerhalb von 5 Tagen beim Steuerverwalter zu registrieren." Verkauf im vereinfachten Modus.